Die Hahne Holding bekennt sich zu einer positiv gelebten, offenen und kooperativen Unternehmenskultur. Nach der EU-Whistleblower Richtlinie und dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sind wir verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten.
Das Hinweisgebersystem dient der Identifikation von Rechtsverstößen und rechtlich unzulässigen Regelverletzungen in der gesamten Organisation. Es ist ein klares Bekenntnis zu der besonderen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden und den der Hahne Holding anvertrauten Menschen.
Das interne Hinweisgebersystem ist eingebettet in das Compliance-Management-System der Hahne Gruppe. Die Hahne Holding hat den Anspruch immer rechtskonform zu handeln. Aus diesem Grund ist das Unternehmen auf Hinweise angewiesen. Meldungen sind über unsere interne Meldestelle oder an eine externe Meldestelle möglich. Sie können unter Namensangabe, aber auch anonym abgegeben werden. Informationen über die externen Meldeverfahren sind zu finden auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz (BfJ).
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Das Vertraulichkeitsgebot und das Verbot von Repressalien sind das Herzstück des Schutzes hinweisgebender Personen im Rahmen des Gesetzes und des Hinweisgebersystems der Hahne Holding. Auch entsprechend den Werten der Unternehmensgruppe wird den Hinweisgebenden eine offene Kommunikation mit der Hinweisgeberstelle empfohlen. Alle Hinweise bleiben vertraulich und der persönliche Datenschutz wird jederzeit gewährt.
Gemeldete Verstöße werden von einem Compliance-Team bearbeitet, das aus weisungsunabhängigen, fachlich versierten und auf Vertraulichkeit verpflichteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht.
Ein Hinweis kann nach § 2 Ziffer 1 bis 10 des HinSchG zu verschiedenen Kategorien erfolgen, wie zum Beispiel:
- Datenschutz
- Sexismus / Diskriminierung / Mobbing
- Hygienestandards / Qualitätsmanagement
- Klienten- & Bewohnersicherheit
- Arbeitssicherheit
- Sonstiges
Die Kategorien dienen der Orientierung und sollen die Eingabe des Hinweises erleichtern. Die Meldung unter einer „falschen“ Kategorie ist unschädlich und kann später durch den Bearbeiter aus dem Compliance-Komitee unverbindlich geändert werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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