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Das Ende der MDK-Noten: Neue Qualitätsindikatoren in der Pflege

Die MDK-Noten, die jahrelang die Qualität von Alten- und Pflegeeinrichtungen bewertet haben, werden in 2019 durch ein neues System ersetzt. Die sogenannten Qualitätsindikatoren sollen Kunden besser darüber informieren, wie gut ein Pflegedienst oder Altenheim wirklich ist. Die Änderungen, wie das künftig gemessen wird, sind grundlegend.

Deutlich umfassender werden die sogenannten “Qualitätsrelevanten Informationen” über die Einrichtung, die wie bisher schon für die Öffentlichkeit darzustellen sind und nicht in die Bewertungen einfließen.Zudem müssen die Einrichtungen nun zweimal im Jahr Versorgungsergebnisse melden, aus denen dann die Indikatoren für die Prüfung und gleichzeitig der Vergleich mit anderen Einrichtungen ermittelt wird. Dabei handelt es sich um voraussichtlich zehn Qualitätsindikatoren wie Stürze von Bewohnern, Dekubitusentstehung oder die Awendung von Gurten und Bettseitenteilen.In der externen Qualitätsprüfung prüft der MDK sechs Qualitätsbereiche.

Aus für die klassische Pflegenote

Bei den Ergebnisindikatoren gibt es eine Abstufung von weit über bis weit unter den Durchschnitt; die zu veröffentlichenden Ergebnisse des Teils der externen Prüfung erfolgt voraussichtlich in Form von Smileys oder ähnlichen Darstellungen. In der Diskussion ist gegenwärtig auch, die Qualitätsprüfungen bei guten Ergebnissen nur alle zwei Jahre durchzuführen; ebenso wird überlegt die Prüfung am Tag zuvor anzukündigen.

MDK prüft Pflegequalität

Wie im alten System wird die Pflegequalität auch extern durch den MDK geprüft. Einen Tag vor der Prüfung erfahren die Einrichtungen vom Besuch des Prüfers. Als Stichprobe stellt der Prüfer die Qualitätssituation von neun Bewohnern fest. Er prüft dabei, wie zum Beispiel die Selbstversorgung, also Essen, Waschen oder Toilettengang unterstützt wird oder wie das Heim die Medikamentenausgabe handhabt. Außerdem behalten die Prüfer im Blick, ob anhand der Beobachtungen die ermittelten Ergebnisindikatoren plausibel sind. Den Bericht vom MDK erhalten neben den Einrichtungen auch die Pflegekassen. Bei Mängeln können sie eine Frist setzten, in der diese behoben werden müssen. Geschieht dies nicht, können sie ihnen den Versorgungsvertrag entziehen. „Das bedeutet dann, dass es kein Geld mehr gibt”, sagt Wingenfeld.

Nach dem aktuellen Plan des Bundesgesundheitsministeriums, werden die neuen Qualitätsindikatoren im Oktober 2019 umgesetzt. Bis dahin wird stufenweise deutlich werden, wie genau das System in der Praxis funktionieren kann.

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