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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: „Erste Hilfe“ für die Pflege

Gesetz für bessere Pflege ab 2019

Anfang November 2018 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals beschlossen. Durch das Gesetz soll der Alltag der Pflegekräfte durch mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege verbessert werden. Von der Bundesregierung und dem zuständigen Gesundheitsministerium wird Gesetzentwurf als ein wichtiger Schritt angesehen, um die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen zu verbessern.
 

13.000 Pflegekräfte mehr – Unterstützung für jede stationäre Pflegeeinrichtung

Ziel des Gesetzes ist es, dass jede vollstationäre Altenpflegeeinrichtung in Deutschland von dem Sofortprogramms profitiert. Einrichtungen bekommen je nach Größe mehr Personal zur Verfügung gestellt, wie die Grafik zeigt.

Dabei können auch Teilzeitstellen, die aufgestockt werden, berücksichtigt werden. Dies setzt einen zusätzlichen Anreiz dafür, dass die neuen Stellen in einem ohnehin engen Arbeitsmarkt auch tatsächlich besetzt werden können. Gelingt es trotz intensiver Bemühungen nicht, die Stelle mit Pflegefachkräften zu besetzen, kann nach vier Monaten ausnahmsweise auch auf eine Pflegehilfskraft, die sich zur Pflegefachkraft ausbilden lässt, zurückgegriffen werden.

Insbesondere der Aufwand im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in der stationären Altenpflege soll abgedeckt werden. Die Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, auf Antrag schnell und unbürokratisch diese zusätzlichen, vornehmlich durch Fachkräfte zu besetzenden, Stellen durch einen Zuschlag finanziert zu bekommen.

Zur Finanzierung zahlt die GKV jährlich pauschal einen Betrag an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Hierzu erhebt der GKV-SV bei den Krankenkassen eine Umlage pro Versicherten. Die private Pflegeversicherung beteiligt sich anteilig entsprechend der Zahl der Pflegebedürftigen an der Finanzierung. Die Finanzierung dieser rund 13.000 Stellen führt nicht zu einer Belastung der Pflegebedürftigen.

 

Entlastung der Pflege durch Investitionen in Digitalisierung

Neben der Erhöhung des Personals in der Pflege kann auch die Digitalisierung zu einer Entlastung des Pflegekräfte in stationären und ambulanten Einrichtungen beitragen. Besonders in den Bereichen Pflegedokumentation, Abrechnung von Pflegeleistungen, Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeheimen sowie Dienst- und Tourenplanung konnten bereits gute Erfahrungenswerte gewonnen werden. Auch beim internen Qualitätsmanagement, bei der Erhebung von Qualitätsindikatoren und bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung kann die Digitalisierung zur Entlastung der Arbeitskräfte beitragen. Damit die wertvolle Zeit der Pflegekräfte stärker für die Menschen zur Verfügung steht, unterstützt die Pflegeversicherung daher über eine 40-prozentige Ko-Finanzierung einmalig die Anschaffung von entsprechender digitaler oder technischer Ausrüstung durch ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen mit bis zu 12.000 Euro. Insgesamt können also Maßnahmen von insgesamt bis zu 30.000 Euro je Einrichtung finanziert werden.

Weitere Erleichterung für andere Pflegemodelle

Von den neuen Gesetzesänderungen sollen auch pflegende Angehörige sowie Krankenpflegeeinrichtungen profitieren. Mehr Infos dazu erhalten Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

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