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Corona-Virus: Was tut die Hahne Holding?

Das Corona-Virus (COVID-19) hält die Welt weiter in Atem. Nach einem weitgehenden „Lock Down“ von Mitte März bis Anfang Mai gibt es nun in den Bundesländern schrittweise Lockerungen. In Niedersachsen sind Restaurants und Geschäfte wieder geöffnet. Was jedoch bleibt, sind die Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Abstandsgebot.

Es ist mittlerweile klar, dass das Coronavirus uns noch eine Weile begleiten wird und die Welt nicht ohne Weiteres zu einer völligen Normalität zurückkehren kann. Gerade die Risikogruppe in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen muss vor einer Infektion geschützt sein. Deshalb arbeitet die Hahne Holding von Anfang an daran, die Vorgaben und Empfehlungen vom Gesundheitsamt, der Heimaufsicht und den zuständigen Behörden umzusetzen. Nur so können Mitarbeiter, Bewohner und Klienten geschützt werden.

Update vom 08.05.2020

Ansprache an die Mitarbeiter

Anlässlich der Osterfeiertage hat Geschäftsführer Carl Hahne sich in einer Video-Ansprache an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hahne Holding gewandt.

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Mehr Informationen

Besuchsverbot in den stationären Einrichtungen

Die Hahne Residenzen „Haus der Ruhe“ und „Heidehaus“ betreuen insgesamt rund 600 pflegebedürftige Menschen, deren Wohlergehen uns sehr am Herzen liegt. Ein großer Risikofaktor sind Besucher, die Keime unkontrolliert und unbemerkt verschleppen können. Deshalb hat die Geschäftsführung folgende Vorkehrungsmaßnahmen beschlossen:

  • In den Hahne Residenzen wird das vom niedersächsischen Gesundheitsministerium verordnete Besuchsverbot umgesetzt.
    Mittlerweile ist ein Konzept vom Gesundheitsamt genehmigt worden, das Besuche in einem sicheren Rahmen und nach strengen Vorgaben ermöglicht. Entsprechende Informationen finden Sie auf der Webseite der Häuser www.hahne-residenzen.de und wurden an die Angehörigen verteilt.
  • Aufgrund des von der niedersächsischen Regierung verhängten Aufnahmestopps für Altenheime können wir derzeit keine neuen Bewohner aufnehmen.
    Eine Aufnahme kann bei einer 14-tägigen Quarantäne durchgeführt werden.
  • Alle, die die Hahne Residenzen betreten, sind verpflichtet, sich an die ausgehängten Maßnahmen zur Handhygiene zu halten.
  • Personen, die unter den bekannten Symptomen leiden, die auf Corona hindeuten, oder jüngst mit solchen in Kontakt waren, dürfen keinesfalls die Einrichtung betreten.
  • Infizierte Personen werden in einem Wohnbereich isoliert. Der Bereich wird mit einer Infektionsschleuse von den anderen Bereichen abgetrennt.
  • Verdachtsfälle begeben sich in Quarantäne.
  • In den Einrichtungen ist es verpflichtend, eine sog. Community-Maske zu tragen.

Maßnahmen im ambulanten Bereich

Auch der Hahne Pflegedienst hat entsprechende Maßnahmen definiert, die bei Auftreten einer Infektion im Kunden- oder Mitarbeiterkreis greifen. Selbstverständlich werden weiterhin alle Kunden, die keine anderweitigen Möglichkeiten der Versorgung haben, von uns versorgt! Hierzu zählen vor allem Lebensmittelversorgung, medizinisch notwendige Lieferung und Gabe von Medikamenten und Arzneien sowie die Versorgung von Menschen mit Hilfebedarf ohne Pflegepersonen.

Abgesagt werden im konkreten Fall einer Infektion:

  • pflegerische und hauswirtschaftliche Einsätze, die nicht täglich erfolgen müssen
  • Kunden, die über ein gutes Netzwerk an Pflegepersonen verfügen und die Versorgung sicherstellen können.

Wir bitten Sie bereits vorab für Verständnis in dieser außergewöhnlichen Situation und arbeiten daran, für unsere Kunden die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.

Hintergrund

Hohe Sterblichkeit bei den über 80-Jährigen

Ein besonderer Punkt ist jedoch die statistische Sterblichkeit in den unterschiedlichen Altersgruppen. Diese liegt gem. der chinesischen Statistik bei unter 50-Jährigen bei weit unter 1 %, ab dem 50. Lebensjahr steigt sie jedoch an. Bei der Altersgruppe zwischen 70 und 79 liegt sie bei 8,0 %, bei den über 80-Jährigen bei 14,8 %. Zu beachten ist dabei jedoch, dass in der Statistik nur die gemeldeten Fälle berücksichtigt sind und somit die Sterblichkeitsrate deutlich geringer sein dürfte. Trotzdem macht das Vorsorgemaßnahmen in Einrichtungen der Altenpflege unabdingbar, um sowohl die potenzielle Ansteckung als auch die damit verbundene Sterberate so gering wie möglich zu halten.

Das neuartige Corona-Virus ist hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion übertragbar. Diese kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über die Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Bindehaut der Augen in Kontakt gebracht werden. Ob das Virus auch fäkal-oral verbreitet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.

Maßnahmen zur Prävention vor Infektionen

Die Hahne Holding informiert in ihren Einrichtungen durch Plakate mit Informationen über Maßnahmen der Basishygiene. Insbesondere die Nies- und Hustenetikette (in die Armbeuge, nicht in die Hand), der nur einmalige Gebrauch von Taschentüchern und eine konsequente Händehygiene sind zur Vermeidung von Ansteckungen extrem wichtig. Auf Umarmungen und Händeschütteln sollte soweit es geht verzichtet und ein Abstand von ein bis zwei Meter eingehalten werden. Dieses wird umso wichtiger, da es bereits jetzt zu Lieferengpässen bei Mundschutzen kommt, die überwiegend in China produziert werden.

Die wichtigsten Maßnahmen in der Prävention hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in den „10 wichtigsten Hygienetipps“ veröffentlicht. Diese sollen die Verbreitung von ansteckenden Erregern wie Viren und Bakterien verhindern.

Im öffentlichen Raum empfiehlt sich insbesondere vor dem Essen die Händedesinfektion mit einem viruziden Desinfektionsmittel. Hierfür stellt die Hahne Holding jedem Mitarbeiter Mittel für den privaten Gebrauch zur Verfügung. Ein wichtiger Punkt ist außerdem die ordnungsgemäße Verwendung der Dienstkleidung. Diese darf weder vor dem Betreten der Einrichtungen angelegt werden, noch dürfen Mitarbeiter in benutzter Arbeitskleidung nach Hause gehen, um eine Keimverschleppung zu verhindern.

 
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